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Tod des Syrers Amad A. doch noch ein Fall für den Staatsanwalt?

Die Ermittlungen waren an sich bereits abgeschlossen, doch jetzt scheint es doch noch einmal Bewegung in dem Fall zu geben. Amad A., der im niederrheinischen Kleve fälschlicherweise inhaftiert war, weil die Polizei bei der Identitätsfeststellung irrte, war im September 2018 seinen Verletzungen erlegen, die er sich bei einem augenscheinlich selbstverursachten Brand des von ihm bewohnten Haftraumes zugezogen hatte. Jetzt haben sich offenbar Ansatzpunkte für neue strafrechtliche Ermittlungen ergeben.

Der Fall hat für einen der beteiligten Polizisten jetzt offenbar dienstrechtliche Konsequenzen. Das Innenministerium hat dem Wochenmagazin „Der Spiegel“ auf Anfrage mitgeteilt, dass gegen den Kriminalbeamten Frank G. ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei. Daneben ermittelt auch die zuständige Staatsanwaltschaft Kleve wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung.

Der Flüchtling Amad A., der nach seiner Ankunft in Deutschland bereits wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde im Juli 2018 festgenommen. Dabei verwechselte die Polizei ihn allerdings mit einem Mann aus Mali, der mit Haftbefehl gesucht wurde.

Amad A. wurde der JVA Kleve zugeführt, wo es dann zu jenem Vorfall kam, in dessen Zuge er sich lebensgefährliche Verletzungen zuzog. Obwohl die Klever Kolleginnen und Kollegen alles Menschenmögliche unternahmen und ihre eigene Gesundheit riskierten, um Amad A. das Leben zu erhalten, war ihr Einsatz letztlich nicht von Erfolg gekrönt.

Zu der Identitätsverwechselung war es nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen gekommen, weil eine Mitarbeiterin der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein die Datensätze des Maliers und des Syrers zusammengeführt hatte, weil der Mann aus Mali Alias-Personalien verwendete, die mit denen Amad A.s weitgehend deckungsgleich waren.

Die jetzigen Ermittlungen beruhen nach Medienberichten auf dem Umstand, dass eine Staatsanwältin aus Braunschweig drei Wochen nach der Verhaftung des Amad A. die Kreispolizeibehörde Kleve darauf hingewiesen haben soll, dass dieser nicht mit dem Malier identisch sei. Der Beschuldigte soll diesen Hinweis ignoriert haben. Die Staatsanwaltschaft werde auch zu prüfen haben, ob sich der beschuldigte Polizist im Untersuchungsausschuss des Landtags wegen einer Falschaussage strafbar gemacht haben könnte, war von Seiten der Ermittler zu erfahren. Bei seiner Zeugenaussage soll der Beamte den Hinweis aus Braunschweig nicht erwähnt haben. Die Staatsanwältin hatte aber einen Vermerk über ihren Anruf zu den Akten gegeben.

Friedhelm Sanker

 Foto: DOC RABE Media – stock.adobe.com