Europäischer Gerichtshof (EuGH): Generalanwältin hält Kopftuchverbot bei der Arbeit für verhältnismäßig
Der EuGH hat in Kürze darüber zu entscheiden, ob das Tragen eines islamischen Kopftuchs in bestimmten Fällen durch Arbeitgeber untersagt werden kann. Die deutsche Generalanwältin Juliane Kokott hält ein solches Verbot in ihrem aktuellen Gutachten für den Europäischen Gerichtshof für zulässig. Wenn Arbeitgeber in ihrem Betrieb eine Strategie der religiösen und weltanschaulichen Neutralität verfolgen, dann, so die Generalanwältin, sei ein Kopftuchverbot als gerechtfertigt anzusehen.