Anwärtersonderzuschläge stehen auch in diesem Jahr auf dem Prüfstand
Die Anwärtersonderzuschläge für die Laufbahnbewerber des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes werden alljährlich auf ihre weitere Berechtigung überprüft. Derzeit läuft dieses Überprüfungsverfahren. Der Finanzminister des Landes macht seine Zustimmung davon abhängig, ob auch ohne die Zuschläge in ausreichendem Umfang Nachwuchskräfte rekrutiert werden können. Der BSBD hat sich vehement für die Beibehaltung der Zahlung der Zuschläge ausgesprochen, weil nur so sichergestellt werden könne, dass geeignetes Personal mit Berufs- und Lebenserfahrung für den Vollzug interessiert werden könne.