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Bundesgerichtshof bestätigt: Abschiebehaft in Vollzugseinrichtungen unzulässig!

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Vollziehung von Abschiebehaft in normalen Vollzugseinrichtungen für unzulässig erklärt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat – ebenso wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) - die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Vollzugseinrichtungen für unzulässig erklärt. In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss zu einem Fall in Nordrhein-Westfalen betonen die Karlsruher Richter, eine gesonderte Unterbringung von Ausländern auf einem Gefängnisgelände entspreche nicht den europarechtlichen Vorgaben, die eine spezielle Unterbringung verlangten (Beschluss vom 25. Juli 2014 - AZ: V ZB 137/14 -).

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FĂĽr Papst Franziskus ist Strafvollzug eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe

In den zurückliegenden Monaten hat Papst Franziskus wiederholt deutlich gemacht, dass ihm die Situation und die Resozialisierung von Strafgefangenen besonders am Herzen liegen. Kurz nach seiner Wahl zum Oberhaupt der Katholischen Kirche besuchte er junge Strafgefangene im römischen Gefängnis Casal del Marmo und wusch ihnen die Füße. Dies war nicht nur ein symbolischer Akt, sondern Franziskus wollte auf die Würde von Gefangenen aufmerksam machen und die Wiedereingliederungsbemühungen des Vollzuges jenseits spektakulärer Medienberichterstattung nachhaltig unterstützen.

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Flüchtiger Häftling aus der JVA Gelsenkirchen wieder in Haft

Der Anfang des Monats aus der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen ausgebrochene Strafgefangene ist wieder gefasst worden. In der vergangenen Woche konnte der 30-jährige Straftäter in einer Wohnung im nordrhein-westfälischen Ahaus von Spezialkräften der Polizei festgenommen werden. Die Wohnung war von einer 28-jährigen Bekannten des Ausbrechers angemietet worden. Offensichtlich war sie auch als mutmaßliche Fluchthelferin an der außerordentlichen Sicherheitsstörung in der JVA Gelsenkirchen beteiligt. Zudem fahndet die Polizei nach weiteren Fluchthelfern. Sowohl Ausbrecher als auch Fluchthelferin wurden den zuständigen Vollzugseinrichtungen zugeführt.

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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg verlangt Reform der Abschiebehaft

BSBD-Chef Peter Brock spricht sich fĂĽr den Fortbestand der JVA BĂĽren aus.

In zehn Bundesländern werden Asylbewerber, die in ihr Heimatland abgeschoben werden sollen, zusammen mit Straftätern in Vollzugsanstalten untergebracht. Diese Praxis, so urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof, stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar und ist deshalb unverzüglich zu reformieren. Nachdem die ausschließlich für den Vollzug der Abschiebehaft hergerichtete JVA Büren während der letzten zehn Jahre nicht mehr annähernd ausgelastet werden konnte, sind dort auch Strafgefangene mit kurzen Freiheitsstrafen untergebracht worden. Diese Praxis kann nach dem Luxemburger Richterspruch nicht mehr beibehalten werden.

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Dienstrangabzeichen: Eine unendliche Geschichte?

Der Ball liegt im Feld des Justizministeriums. Die Betroffenen erwarten von JM Thomas Kutschaty, dass er sein gegebenes Wort zur Einführung von Dienstrangabzeichen einhält.

Der BSBD hatte Justizminister Thomas Kutschaty in 2013 auf das Problem angesprochen, die zur neuen Dienstkleidung gehörenden Schlaufen nicht funktionslos tragen zu lassen. Entweder sollten Dienstrangabzeichen eingeführt oder das Tragen der Schlaufen abgeschafft werden, so der Vorschlag der Gewerkschaft Strafvollzug. Der Justizminister sprach sich im Zuge dieser Diskussion für die Durchführung einer Urabstimmung aus. In der „Rheinische Post“ wurde der Justizminister im Oktober 2013 daraufhin mit der Zusage zitiert: „Sollte die Mehrheit sich dafür aussprechen, bin ich bereit, Dienstgradabzeichen einzuführen!"

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Seit heute Morgen um 1:09 Uhr gehört Ihr Verdienst Ihnen!

Länger als sechs Monate müssen Arbeitnehmer in Deutschland rein rechnerisch für den Staat arbeiten.

Wie der Bund der Steuerzahler errechnet hat, haben Arbeitnehmer in Deutschland seit dem 01. Januar 2014 rein rechnerisch nur für den Staat gearbeitet. Brutto wird in Deutschland ganz ordentlich verdient. Schaut man allerdings auf die Nettogehälter, dann rangiert Deutschland im internationalen Vergleich gerade einmal im Mittelfeld. Die Abgabenlast ist kaum irgendwo höher als in Deutschland.