Bundesgerichtshof bestätigt: Abschiebehaft in Vollzugseinrichtungen unzulässig!
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat – ebenso wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) - die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Vollzugseinrichtungen für unzulässig erklärt. In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss zu einem Fall in Nordrhein-Westfalen betonen die Karlsruher Richter, eine gesonderte Unterbringung von Ausländern auf einem Gefängnisgelände entspreche nicht den europarechtlichen Vorgaben, die eine spezielle Unterbringung verlangten (Beschluss vom 25. Juli 2014 - AZ: V ZB 137/14 -).