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AK AVD hat sich am 04.04.2016 in Bochum konstituiert

Der Arbeitskreis allgemeiner Vollzugsdienst traf sich am 04.04.2016 in der JVA Bochum zur seiner ersten Sitzung nach der Neuwahl durch den Gewerkschaftstag in Köln. Die erste Aufgabe bestand darin, einen/eine neue/n Sprecher/in für diesen Arbeitskreis zu wählen.  Die Mitglieder sprachen sich nach eingehender Diskussion für die Kollegin Johanna Schmidt, JVA Bochum, aus.

Kollege Wolfgang Sonnenschein informierte als Vertreter des Landesvorstandes über die aktuellen gewerkschaftlichen Initiativen des BSBD und über neue Entwicklungen im NRW-Strafvollzug. Die Belegungssituation, die Problematik der Mehrarbeitsstunden- und der Übertragung von Resturlaub sowie die allgemeine Personalsituation wurden umfassend diskutiert. 

Der ehemaligen Sprecher des Arbeitskreises, Kollege Volker Grothaus, nahm als Gast an der konstituierenden Sitzung teil. Einen breiten Raum in der Diskussion nahm das Problem des Ausgleichs von Mehrarbeitsstunden beim Eintritt in den Ruhestand ein. Wenn ein Kollege oder eine Kollegin aus der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand eintritt, werden geleistete Mehrarbeitsstunden regelmäßig nicht finanziell abgegolten. Dies sorgt bei den Betroffenen für Frust und Unverständnis.

Eine akzeptable Regelung konnte bislang noch nicht erreicht werden. Kollege Sonnenschein wies darauf hin, dass der Versuch, eine solche Regelung auf überregionaler Ebene zu erwirken, ein nicht unerhebliches Risiko beinhalte. Eine abschließende gesetzliche Regelung, dies habe die Dienstrechtsreform gezeigt, sei kaum zu erwarten. Deshalb spreche er sich dafür aus, Lösungen in den Dienststellen auf örtlicher Ebene zu entwickeln. Hilfreich könne auch sein, noch während der Dienstfähigkeit Anträge auf Freizeitausgleich zu stellen. Würden diese wegen Personalmangels oder aus anderen Gründen abgelehnt, verbessere sich die Chance, einen finanziellen Ausgleich im Klagewege durchsetzen zu können. Dort könnte dann z.B. ein schriftlicher Antrag auf zeitnahen Freizeitausgleich erfolgen. Die Ortsverbände und Personalräte, so Sonnenschein, sollten zunächst einmal für das Problem sensibilisiert werden. Der Landesverband stehe insoweit unterstützend bereit, um vernünftige Problemlösungen für die Kolleginnen und Kollegen zu finden.

Brandschutz ist ein Thema, dem nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet wird!

Die Berichte der Mitglieder des Arbeitskreises machten in erschreckender Weise deutlich, dass der Brandschutz in etlichen Vollzugseinrichtungen vernachlässigt wird, zumindest aber nur ein Nischendasein fristet. Selbst die baulichen Gegebenheiten und die administrative Vorbereitung durch den BLB (aktuelle Lagepläne, Hydranten mit ausreichendem Wasserdruck, Existenz von erforderlichen Wasserleitungen pp.) weisen gegenwätig noch erhebliche Mängel auf.. Im Akutfall ist eine Katastrophe unausweichlich.                                    

Kollege Daniel Kaysers hatte Informationsmaterial über Atemschutzgeräte, die in einem anderen Bundesland bereits zum Einsatz gelangen, besorgt. Der zur Sitzung hinzugezogene Brandschutzbeauftragte der JVA Bochum, Kollege Schwarze, der durch sein langjähriges Engagement bei der freiwilligen Feuerwehr über hohe Fachkompetenz verfügt, informierte über den Atemschutz. Atemschutzgeräte seien eine effektive Möglichkeit, Kolleginnen und Kollegen im Brandfall sachgerecht zu schützen. Voraussetzung für die Verwendung dieser Hilfsmittel seien jedoch regelmäßige Gesundheitstests und eine umfangreiche  Ausbildung an den Geräten sowie eine jährliche Belastungsprobe. Dies hat zur Folge, dass der Gebrauch eines Atemschutzgerätes durch ungeschultes Personal faktisch ausgeschlossen ist.

Der AK erhebt folgende Forderungen:

  • Es ist flächendeckend zu prüfen, ob Dienstanweisungen für den Brandschutz in den Anstalten vorhanden sind und ob diese dem Personal regelmäßig vermittelt werden.
  • Die Gefährlichkeit von Rauchgasen ist in den Anstalten ausreichend zu publizieren.
  • Das Personal muss geschult werden, in welchen Fällen die Tür vor einem Brandherd nicht geöffnet werden darf, und wie zu handeln ist, wenn eine Tür geöffnet wird und damit Sauerstoff an den Brandherd gelangen kann. Ebenso ist sicherzustellen, dass alle Bedienstete darüber informiert sind, wie die Feuerwehr durch die Anstalt zu führen ist.
  • Wenn ein Kollege zur Personenrettung im Brandfall tätig geworden ist, ist im Rahmen einer medizinischen Untersuchung festzustellen und zu dokumentieren, ob Gesundheitsschäden eingetreten sind.
  • Atemschutzgeräte sollten für alle Einrichtungen beschafft  und das gesamte Personal im Umgang mit diesen Geräten geschult werden, so dass immer ein geschulter Kollege im Dienst ist.
  • Der Brandschutzbeauftragte sollte wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen effektiven Brandschutz tatsächlich in den Einrichtungen organisieren zu können.
  • Schulungsvideos sind eine geeignete Möglichkeit, die notwendigen Schulungsinhalte didaktisch ansprechend zu vermitteln.

Verschiedenes:

Abschließend vereinbarte der AK sein nächstes Treffen für den 26.09.2016. Er wird versuchen hierfür einen Raum in der JVS Wuppertal zu bekommen. Es besteht der Gedanke, wenn die Schulleitung dies unterstützt, ein Gesprächsangebot an die Schüler zu machen. Wenn dies erwünscht ist, wird der AK die Jugendvertreter zu diesem Termin einladen.

Johanna Schmidt

Links zum Thema Brandschutz:
Dräger PAS Colt Kurzzeit-Pressluftatmer
Dräger PAS Micro Kurzzeit-Pressluftatmer