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Ausbildungsreform, Dienstrechtsreform, Einführung A11 im mittleren Justizvollzug - aktuelle Themen im Fokus der Gewerkschafter aus der Laufbahn des Werkdienstes

Wieder einmal war die Reform der Ausbildung in den Laufbahnen im mittleren Justizvollzug ein Thema bei den Gewerkschaftern aus der Laufbahn des Werkdienstes. Allerdings war dies nur eines von vielen Themen denen sich der Arbeitskreis Technischer Vollzugsdienst / Werkdienst während seiner Tagung in der Justizvollzugsschule NW in Wuppertal am 29. Juni 2010 annahm, zu der der Vorsitzende des Arbeitskreises, Jörg Winkens, geladen hatte.

Neben den zahlreichen Fachschaftsvertretern der Ortsverbände konnte Winkens die Kollegen Friedhelm Sanker und Theodor Wieczorek von der BSBD Landesleitung zur Veranstaltung begrüßen.

Beiden war es vorbehalten die aktuellen Ereignisse im nordrhein-westfälischen Strafvollzug aufzugreifen und aus gewerkschaftlicher Sicht zu durchleuchten.

Besonders herzlich wurde von den Teilnehmern der stellvertretende Leiter der Justizvollzugschule NW, Herr Joachim Güttler, begrüßt.

Der netterweise seinem Grußwort Informationen zur Umsetzung der Ausbildungsreform an der JV-Schule anschloss, was regen Zuspruch und großes Interesse bei den Anwesenden fand.

Friedhelm Sanker war es dann, der die Gewerkschafter über anstehende Veränderungen im nordrhein-westfälischen Strafvollzug informierte.

Zu Beginn seiner Ausführungen griff er die Neubildung der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf und machte deutlich, dass unter der Regentschaft einer vermutlich neuen (Minderheits-)Regierung aus SPD und Grüne auch der Strafvollzug mit Veränderungen rechnen müsse. Nichts anderes ließe sich aus den Festlegungen beider Parteien vor der Wahl ableiten.

So habe die Fachgewerkschaft BSBD bereits seinerzeit mit erheblichem Unbehagen registriert, dass sich beide Parteien, SPD und Grüne, nicht klar von Privatisierungsüberlegungen im Strafvollzug distanziert haben.

Dabei zeigten Privatisierungen im Justizvollzug, wie Teilprivatisierungen in den Justizvollzugsanstalten Offenburg, Hünfeld (Baden-Württemberg) und Burg (Sachsen-Anhalt) auf, dass selbst unter ausschließlicher Betrachtung der finanziellen Erwägungen für diesen Weg – bei objektiver Bewertung der vorliegenden Zahlen – diese Privatisierungsmodelle gescheitert seien, so Friedhelm Sanker.

Ganz davon zu schweigen, dass die vielseitigen und inhaltlich komplexen Aufgabenstellungen des Strafvollzuges eher defizitär angegangen und wenig belastbare wie nachhaltige Ergebnisse erzielt werden.

„Wie soll dies auch möglich sein, wenn in erheblichem Umfang minder qualifiziertes Personal – ohne umfangreiche Fachausbildung – zum Einsatz kommt und eigentlich nur Gewinnmaximierung privater Dienstleister im Vordergrund steht“, meinte Kollege Sanker.

Der BSBD NRW sehe nun, aufgrund fehlender klarer Distanzierung der potentiellen Regierungsparteien zur Privatisierung, die Gefahr, dass auch in Nordrhein-Westfalen wider besseres Wissen experimentiert werden könnte.

Dabei sei gerade der Strafvollzug ein sehr sensibles und komplexes Gebilde, welches auf Störungen aufgrund einer systemimmanenten Eigendynamik oftmals unkalkulierbar reagiere und somit deren Auswirkungen kaum beherrschbar seien. Ein solcher Bereich sei wahrlich kein Experimentierfeld.

Diese Lehre sollte die Politik aus der jüngsten Vergangenheit gezogen haben.

Der Strafvollzug könne ausschließlich durch Arbeitsweisen und Strukturen, die von Kontinuität und Nachhaltigkeit geprägt sind, unter Einhaltung von durchgängigen Qualitätsstandards, im notwendigen Gleichgewicht gehalten werden, so der stellvertretende BSBD Landesvorsitzende Friedhelm Sanker.

Erfreulich sei allerdings, so Sanker, dass SPD und Grüne bereits Eckpunkte für ein neues und modernes Landespersonalvertretungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) festgelegt haben, aus denen im Wesentlichen eine Rückführung des aktuellen LPVG NRW auf einen Stand vor der letzten Reform hervorgeht - somit der Arbeitnehmerseite wieder mehr Mitbestimmung eingeräumt wird.

Sein Blick war sodann auf die im Jahr 2011 bevorstehende umfassende Dienstrechtsreform gerichtet.

Im Zuge der Förderalismusreform – Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen vom Bund auf die Bundesländer – könne nun das Dienstrecht landesspezifisch geregelt werden.

Mit der Folge, dass im Ländervergleich mitunter große inhaltliche Unterschiede, mit den unterschiedlichsten Auswirkungen auf alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, festgeschrieben werden können.

Es könne durchaus mit Veränderungen bei der Besoldung, Versorgung sowie bei der Beihilfe gerechnet werden. Aber auch Stellenobergrenzen, Altersgrenzen usw. werden ggf. zur Disposition gestellt, meinte Sanker.

„Lediglich über eine große Solidargemeinschaft, zum Ausdruck gebracht durch gewerkschaftliche Geschlossenheit sowie fachgewerkschaftliche Kompetenz, wie sie durch den dbb und der Gewerkschaft Strafvollzug BSBD gegeben ist, kann drohenden Negativentwicklungen für die Strafvollzugsbediensteten des Landes Nordrhein – Westfalen erfolgreich entgegengewirkt werden“, verdeutlichte Friedhelm Sanker den Anwesenden.

Er führte weiter aus, dass seitens des Justizministeriums weiterhin beabsichtigt sei, die derzeitige Dienstbekleidung aufzugeben und eine blaue Dienstuniform – analog zur Polizei – einzuführen. Diese werde dann voraussichtlich über eine zentrale Kleiderkammer  - unter Wegfall des Dienstkleidungszuschusses - zur Verfügung gestellt, so dass eine Bindung an verschiedene Dienstkleidungsproduzenten – nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Qualität – aufgegeben werde.

Die flächendeckende Budgetierung, Einführung von „EPOS“ in allen Justizvollzugsanstalten des Landes NRW in der zweiten Jahreshälfte 2010, war ein weiteres Thema, über das der stellvertretende Landesvorsitzende informierte. Er zeigte dabei Chancen und Risiken der neuen Haushaltsführung auf.

Den Einstieg zum Thema: Reform der Ausbildung für den mittleren Dienst im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen machte sodann der stv. Landesvorsitzende Theodor Wieczorek.

In seiner Eigenschaft als hauptamtliche Lehrkraft an der Justizvollzugsschule NW in Wuppertal mit den Sachverhalten im Detail vertraut, legte er der den Anwesenden die wesentlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Neuordnung für die JV-Schule einmal umfassend dar.

So machte er beispielsweise deutlich, dass nach der Neuordnung der Ausbildung nun Lern- bzw. Themenfelder im Lehr- und Stoffverteilungsplan und nicht mehr wie in der Vergangenheit Unterrichtsfächer z.B. „Vollzugskunde“ oder „Vollzugsverwaltungskunde“ ausgewiesen werden, so dass die Vermittlung der Lerninhalte nun fächerübergreifend (verzahnend) ist, was jedoch zurzeit noch Probleme bei einer reibungslosen Umsetzung bereite.

Darüber hinaus sei dem engen Zeitfenster, in der die Reform von der Theorie (Planungsphase) in die Praxis umgesetzt wurde, geschuldet, dass bislang nicht alles reibungslos laufen würde und sicherlich in dem einen oder anderen Bereich noch nachgebessert werden müsse - was jedoch sicherlich ohne großes Aufhebens gelingen werde.

Als vorteilhaft – weil homogener und ausgeglichener – habe sich die Durchmischung der Klassenverbände mit Kolleginnen und Kollegen aus der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes in der Grundausbildung dargestellt, so Kollege Wieczorek.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises, Jörg Winkens, gab einen kurzen Tätigkeitsbericht der Arbeitsgruppe „Werkdienst“ ab, sie war neben anderen Arbeitsgruppen seitens des Justizministeriums anlässlich der Ausbildungsreform eingerichtet und mit Fachpersonal besetzt worden.

U.a. waren Mitglieder des Arbeitskreises Technischer Vollzugsdienst /  Werkdienst sowie der stv. Landesvorsitzenden Friedhelm Sanker Mitglieder dieser Arbeitsgruppe.

Im Zuge der zunächst abgeschlossenen Ausbildungsreform sei es gelungen elementare Positionen der Laufbahn des Werkdienstes durchzubringen. Allem voran die Sicherstellung der Eigenständigkeit der Laufbahn des Werkdienstes.

Darüber hinaus habe die Arbeitsgruppe an einer inhaltlichen Ausgestaltung der Ausbildung im Werkdienst, insbesondere der praktischen und theoretischen Fachausbildung, aktiv sowie konstruktiv mitgewirkt.

Viele eingebrachte Positionen seien vom Justizministerium übernommen worden und fänden sich nun in den unterschiedlichsten Vorgaben (Ausbildungs- und Prüfungsordnung, Plan für die praktische Ausbildung, pp.) wieder, so Kollege Winkens.

Die Fachschaftsvertreter wandten sich darauffolgend dem am 24. November 2009 in Kraft getretenen:

"Gesetz zur Anhebung der Beförderungsämter für Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes in Justizvollzugsanstalten sowie des Krankenpflegedienstes im Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen in Leitenden Funktionen" und der zwischenzeitlich vorgenommenen Verteilung der 13 Stellen der Besoldungsgruppe A10 BBO A und fünf Stellen der Besoldungsgruppe A11 BBO A für Leiterinnen und Leiter des Werkdienstes zu.

"Dies ist ein herausragender Erfolg, der vor allem auf gewerkschaftliches Engagement in Form einer beharrlichen und nachhaltigen Argumentation des BSBD zurückzuführen ist und nun endlich das hohe Maß an Verantwortung der Inhaberinnen und Inhaber der angeführten Leitungsfunktionen zu einer angemessenen Entlohnung führt", konstatierten die stellvertretenden Landesvorsitzenden Wieczorek und Sanker unisono.

Dass das Justizministerium jedoch der gewerkschaftlichen Forderung nicht nachgekommen ist:

in den Justizvollzugsanstalten, in denen der Leiter oder die Leiterin des Werkdienstes ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 inne hat, seinem  ständigen Vertreter bzw. ihrer ständigen Vertreterin erst dann ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 zuzuweisen, wenn Leiterinnen und Leiter des Werkdienstes die bislang ein Amt der Besoldungsgruppe A 9  mit Amtszulage inne haben, ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 zugewiesen wurde -  natürlich nur bei angemessener Werkdienstgröße und somit Verantwortung –, wurde seitens aller Veranstaltungsteilnehmer uneingeschränkt kritisiert.

Den Ermessensspielraum des Gesetzes, Vertreter nach A 10 BBO A zu bringen, voll und ganz in diesem Sinne auszuschöpfen, werde der Aufgabenwahrnehmung und Verantwortung zahlreicher Werkdienstleiterinnen und Werkdienstleiter nicht gerecht, so der Vorsitzende des Arbeitskreises, Jörg Winkens.

Die stellvertretenden Landesvorsitzenden Friedhelm Sanker und Theodor Wieczorek teilten den Fachvertretern mit, dass der BSBD im Zuge noch anstehender Gespräche mit der Hausspitze des Justizministeriums sowie der Politik dieses Thema aufgreifen und Nachbesserungen fordern werde.

Analog sei dies auch für die Verteilung der Spitzenämter in der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes zu sehen, waren sich alle Teilnehmer einig.

Die Fachschaftsvertreter wandten sich sodann Anträgen zu.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Technischer Vollzugdienst / Werkdienst appellierte an die beiden stellvertretenden Landesvorsitzenden einer weiteren, seit Jahren währenden Forderung der Fachschaftsvertreter mehr Nachdruck zu verleiten: der Aufnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Funktionenkatalog zur Fußnote 3.

Ebenso solle nachhaltig darauf hingewirkt werden, dass der im Funktionenkatalog bereits aufgeführte Koordinator für berufliche Bildung auch Angehörigen der Laufbahn des Werkdienstes zugänglich gemacht werde, so Winkens.

Kollege Sanker informierte darauf hin, dass die seitens des Arbeitskreises an die Landesleitung des BSBD gerichteten Anträge den zuständigen Ministerien (Justizministerium und Finanzministerium) zur Prüfung vorlägen - ein Regierungswechsel die Angelegenheit jedoch verschleppen könne.

Er wolle den aktuellen Sachstand abfragen und den Fachschaftsvertretern alsbald mitteilen.

Kollege Winkens richtete sodann den Fokus der Teilnehmer auf den Gewerkschaftstag 2011 in Düsseldorf.

Es wurden erste Anträge besprochen, die über die Fachschaftsvertretung an den Gewerkschaftstag gerichtet werden sollen.

Die Veranstaltung endete mit der Verabschiedung zweier langjähriger Mitglieder des Arbeitskreises Technischer Vollzugsdienst/Werkdienst, Günter von der Wippel (Düsseldorf) und Walter Borger (Geldern), die in Kürze in den Ruhestand treten werden.

Kollege Winkens dankte beiden für ihr jahrelanges Engagement in der Fachschaftsvertretung: "Ihr habt mit eurer Fachkompetenz dazu beigetragen, dass der Arbeitskreis Technischer Vollzugsdienst/Werkdienst ein anerkanntes Sprachrohr für die Interessen der Laufbahn des Werkdienstes innerhalb des BSBD sowie in den Anstalten ist".

Die nächste Sitzung der Fachschaftsvertreter wird voraussichtlich im Herbst 2010 sein.