Aufgaben des Werkdienstes
- Leitung von Betrieben nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen.
- Herstellung wirtschaftlich verwertbarer Produkte.
- Erbringen von Dienstleistungen.
- Förderung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Gefangenen durch Vermittlung beruflicher Qualifikationen, insbesondere durch Aus- und Weiterbildung.
- Integration von Gefangenen in reguläre Beschäftigung durch arbeitstherapeutische Förderung.Â
- Verwendung als Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- Überwachung und Kontrolle der Arbeitsbetriebe sowie der Gefangenen.
- Mitwirkung bei der Persönlichkeitsentwicklung der Gefangenen durch Einbindung in das Betreuungs- und Behandlungskonzept.
- Beurteilung der Persönlichkeit, des Verhaltens und der Arbeitsleistung von Gefangenen.
