Schichtarbeit
Schichtarbeit
Schichtarbeit liegt vor, wenn die Arbeit nach einem Schichtplan ausgeführt wird, der den regelmäßigen Wechsel des Beginns der regelmäßigen Arbeitszeit vorsieht.
Der Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit muss in Zeitabschnitten von höchstens einem Monat erfolgen.
Die Schichten müssen um mindestens zwei Stunden zueinander verschoben sein.
Die Arbeit muss innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden, bezogen auf den Beginn der frühesten und das Ende der spätesten Schicht geleistet werden. Die Mindestzeitspanne von 13 Stunden zwischen dem Beginn der frühesten und dem Ende der spätesten Schicht muss erreicht sein.
Wechselschicht
Wechselschichtarbeit liegt vor wenn die Arbeit nach einem Schichtplan ausgeführt wird, der den regelmäßigen Wechsel des Beginns der regelmäßigen Arbeitszeit vorsieht und den Beschäftigten durchschnittlich spätestens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht heranzieht.
Wechselschichten setzen den ununterbrochenen Betrieb bei Tag und Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen voraus.