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Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist seit 2006 in Kraft. Der TV-L findet Anwendung auf alle Beschäftigten der Länder mit Ausnahme der Beschäftigten in Hessen, da das Bundesland nicht mehr Mitglied der TdL ist.

Der  TV-L ersetzt den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb). Damit ist auch in den Ländern die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern aufgehoben.

Den vollständigen Wortlaut des TV-L finden Sie als PDF-Datei hier : Download