Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Drucken

Wirtschaftsausschuss

Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle im Sinne des Absatzes 3 zu beraten und den Personalrat zu unterrichten.

A U F G A B E

Hinterfragen von wirtschaftlichen / finanziellen Sachverhalten sowie Personalplanung
und
Weitergabe der Informationen an den Personalrat

Die Dienststelle hat den WA rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten – soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Dienstgeheimnisse gefährdet werden – sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen.
Durch den WA als Informations- und Beratungsgremium des Personalrates soll dieser in der Lage versetzt werden, die teilweise komplexen wirtschaftlichen Zusammenhänge in der Dienststelle nachzuvollziehen und durch regelmäßige Befassung mit wirtschaftlichen Themen Informationen angemessen prüfen und bewerten zu können.
Die Beteiligungsrechte des Personalrats bleiben durch die Tätigkeit des WA unberührt.
Um eine Informationskontinuität sicherzustellen ist es erforderlich, dass der WA regelmäßig zusammentritt. Insofern wird grundsätzlich eine Sitzung im Vierteljahr für erforderlich und ausreichend gehalten. Diese Regelung ist jedoch nicht zwingend, so dass bei Bedarf die Sitzungen auch in kürzeren oder längeren Abständen durchgeführt werden können. Eine Absprache mit den Dienststellenleitern sollte im vornherein erfolgen.


Anlage:
Wirtschaftsausschuss - kurz und knapp (als PDF-Datei)