Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers
BurlG §7 Abs.4
- Der Urlaubsanspruch aus §1 BurlG ist gerichtet sowohl auf Freistellung von der Arbeitspflicht als auch auf Zahlung des entsprechenden Urlaubsentgelts für den Freistellungszeitraum.
BurlG §7 Abs.4
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient. Der Altersrentenbezug allein ist kein Befristungsgrund (BAG, Urteil vom 11. Februar 2015, Aktenzeichen 7 AZR 17/13).
Eine Gewerkschaft kann im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung auch zu einer “Flashmob-Aktion” aufrufen. Die hierzu erfolgte Auslegung des Arbeitskampfrechts durch die Arbeitsgerichte berücksichtigt die durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geschützte Koalitionsfreiheit des betroffenen Arbeitgebers hinreichend (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2014, Aktenzeichen 1 BvR 3185/09).