Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Drucken

Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient. Der Altersrentenbezug allein ist kein Befristungsgrund (BAG, Urteil vom 11. Februar 2015, Aktenzeichen 7 AZR 17/13).

Drucken

Arbeitskampf mittels Flashmob

Eine Gewerkschaft kann im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung auch zu einer “Flashmob-Aktion” aufrufen. Die hierzu erfolgte Auslegung des Arbeitskampfrechts durch die Arbeitsgerichte berücksichtigt die durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geschützte Koalitionsfreiheit des betroffenen Arbeitgebers hinreichend (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2014, Aktenzeichen 1 BvR 3185/09).