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Potsdam: Tarifverschleppung, keine Tarifverhandlungen

„Wenn die Arbeitgeber in dem Tempo weiterverhandeln, dann brauchen wir fĂŒr diesen Abschluss lĂ€nger als der Bundestag zur Regierungsbildung“, machte dbb-Chef Uli Silberbach seinem Unmut ĂŒber den zĂ€hen Verhandlungsverlauf in Potsdam Luft. „FĂŒr mich war das heute und gestern eher eine Tarifverschleppung als eine Tarifverhandlung“, charakterisierte Silberbach die Potsdamer Tage.

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Entgeltordnung: LehrkrÀfte Verbesserungsbedarf angemeldet

Mit dem TarifgesprÀch vom 1. MÀrz 2018 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher LÀnder (TdL) sowie den Gewerkschaften dbb und GEW haben die Arbeitnehmer Verbesserungsbedarf bei der Entgeltordnung LehrkrÀfte angemeldet.

EinfĂŒhrung der Paralleltabelle als zentrale Forderung

Die Gewerkschaften nutzten das GesprĂ€ch, um ihre Forderungen fĂŒr eine Verbesserung der Entgeltordnung der LehrkrĂ€fte vorzutragen.

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Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz ab 06.01.2018

Um faire Bezahlung von MÀnnern und Frauen sicherzustellen, hat die Bundesregierung das Entgelttransparenzgesetz auf den Weg gebracht. Es gilt seit dem 06.07.2017. Nun aber tritt das zentrale Instrument des Gesetzes in Kraft: der Auskunftsanspruch. BeschÀftigte erhalten damit das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer BeschÀftigtengruppe bezahlt werden, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet.

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Tarifeinheitsgesetz-Urteil: „Die Probleme bleiben!“

Als „schwer nachvollziehbar“ hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus DauderstĂ€dt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Tarifeinheitsgesetz (TEG) am 11. Juli 2017 bezeichnet.

Mit seiner Entscheidung, den gesetzlichen Eingriff in die Tarifautonomie und die Koalitionsfreiheit des Einzelnen grundsĂ€tzlich zuzulassen, heben sich die Bundesverfassungsrichter deutlich von der beeindruckenden Phalanx der zahlreichen und namhaften Verfassungs- und Arbeitsrechtler ab, die das TEG von Anfang an als eindeutig verfassungswidrig und darĂŒber hinaus undurchfĂŒhrbar abgelehnt haben.

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Zusatzversorgung: Einigung auf ErgĂ€nzung des Übergangsrechts

Am 8. Juni 2017 haben sich die Tarifvertragsparteien der TarifvertrĂ€ge ATV und ATV-K in Frankfurt auf Eckpunkte einer Überarbeitung des Übergangsrechts geeinigt. Damit sind sie dem Auftrag des Bundesgerichtshofs (BGH) nachgekommen, der die bisherigen Regelungen zur Übertragung der Anwartschaften aus dem System der Gesamtversorgung in das Punktemodell mit zwei Urteilen vom 9. MĂ€rz 2016 (Az. IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) fĂŒr unwirksam erklĂ€rt und eine zĂŒgige Nachbesserung angemahnt hatte.

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