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Rechtschutz

Rechtsschutz

Nicht nur spektakuläre Einzelfälle, sondern das insgesamt risikoreiche Arbeitsfeld im Strafvollzug machen einen wirksamen Rechtsschutz für die Strafvollzugsbediensteten unumgänglich erforderlich.

Viele im BSBD organisierte Kolleginnen und Kollegen haben bereits in für sie kritischen Situationen die Hilfe und Unterstützung durch eine starke, mit der Materie vertraute Gewerkschaft schätzen gelernt. Immer dann, wenn ein Mitglied unserer Gewerkschaft Strafvollzug des Rechtschutzes im Zusammenhang mit seiner derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst bedarf, wird dieser gewährt.

Maßgebend für die Rechtsschutzgewährung ist die Rechtsschutzordnung des dbb-nrw i. d. F. vom 1.1.2010, die bei Ihrem Ortsverband oder der Geschäftsstelle des BSBD-Landesverbandes in Düsseldorf erhältlich ist.

Rechtsschutz i. S. der Rechtsschutzordnung sind die Rechtsberatung und der Verfahrensrechtsschutz.

Bei der Antragstellung wollen Sie bitte beachten:

  • Ihr Rechtsschutzantrag ist über Ihren Ortsverband an den Rechtsschutzbeauftragten im BSBD, Koll. Ulrich Biermann, Kroegerstraße 25 in 33397 Rietberg, zu richten. In Eilfällen können Sie sich ggf. unmittelbar an den Koll. Biermann wenden (dessen weitere Daten finden Sie unter Anschriften). Der Koll. Biermann leitet Ihren Rechtsschutzantrag nach einer Vorprüfung unverzüglich an den dbb-nrw oder aber an das dbb-Dienstleistungszentrum West in Bonn oder aber an den dbb nrw in Düsseldorf weiter. Ãœber Ihren Antrag wird alsbald entschieden.
  • Soweit ein niedergelassener Rechtsanwalt zu Lasten des dbb nrw mit der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung beauftragt werden soll, kann dies erst nach Zusage der Kostenübernahme durch den dbb oder aber den BSBD erfolgen.