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Die großen Baustellen

Laut einer Studie des ADAC aus dem Jahr 2023 ist Nordrhein-Westfalen trauriger Stau-Rekordhalter. Die Dauer aller Verkehrsstörungen betrug im Jahr 2023 allein in NRW gut 143.600 Stunden. Grund dafür sind häufig Baustellen

Doch nicht nur im Straßenverkehr gibt es Baustellen ohne Ende.

 

Auch im Justizvollzug hat man den Eindruck, dass mit jeder Baustelle, die beendet wird, mindestens eine Neue entsteht.

Bei vielen, der bereits seit Jahren bestehenden Baustellen, geht es leider überhaupt nicht voran. Das frustriert die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und ist bei der Nachwuchsgewinnung überhaupt nicht hilfreich. Im Gegenteil!

Beispielhaft sollen hier einige der Baustellen beleuchtet werden:

Die Meisterzulage

Bereits im Jahre 2016 (!) hat der damalige Landesvorsitzende des BSBD NRW Peter Brock im Rahmen einer Stellungnahme zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz eine Erhöhung der Meisterzulage in den Fokus gerückt.

Die Argumente von damals sind auch heute noch richtig:

Um die besondere Qualifikation, die der Werkdienst mit der vorgeschriebenen Meisterprüfung in den Vollzug einbringt, angemessen zu honorieren und die damit verbundenen Kosten auszugleichen, hat der BSBD-Vorsitzende nachdrücklich dazu aufgefordert, die sogenannte Meisterzulage von derzeit 39,79 Euro auf 150,00 Euro anzuheben. Der Vollzug sei auf motivierte Berufsausbilder und Betriebsleiter angewiesen, weil gerade von der beruflichen Rehabilitation und Qualifizierung von Inhaftierten ganz wesentlich das Gelingen der Wiedereingliederungsbemühungen abhänge. Diese spezifischen Leistungen, die unter schwierigsten Bedingungen zu erbringen seien, müssten finanziell anerkannt und honoriert werden, forderte Peter Brock zur Nachbesserung des Gesetzentwurfes auf.

Durch Inflation und die allgemeine Kostensteigerung halten wir mittlerweile eine Anhebung der Meisterzulage auf 250,00 Euro für mehr als angemessen!

Wenn man sich überlegt, dass eine Meisterausbildung zwischen 10.000€ und 15.000€ kostet, die in der Regel von den Kolleginnen und Kollegen selbst finanziert wird, muss man kein Genie sein, um auszurechnen, wie lange es dauert, um diesen finanziellen Aufwand zu amortisieren.

Wir werden bei den nun anstehenden Gesprächen mit den politischen Parteien im Düsseldorfer Landtag diese Forderung erneut mit Nachdruck vortragen. Unser Fachschaftssprecher für den Werkdienst, Kollege Peter Lipperts, wird uns dabei unterstützen.

Die wöchentliche Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen beträgt durchschnittlich 41 Stunden. Diese Arbeitszeit verringert sich auf 40 Stunden nach Vollendung des 55. Lebensjahres und auf 39 Stunden nach Vollendung des 60. Lebensjahres.

Die Erhöhung im Jahr 2004 von 38,5 auf 41 Wochenstunden war, wie sollte es anders sein, ein Beitrag der Beamtinnen und Beamten zur Haushaltskonsolidierung.

Jetzt im Jahr 2024 gilt diese Regelung immer noch. Das Beamtinnen und Beamte nun bereits seit fast zwei Jahrzehnten jährlich rund 12 Tage mehr arbeiten als ihre tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen wird bei den Diskussionen gerne einmal außer Acht gelassen.

Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei der Nachwuchswerbung ein echter Hemmschuh. Während in anderen Branchen über eine Reduzierung auf 35 Stunden pro Woche diskutiert wird, hält man in NRW stoisch an den 41 Stunden fest. Für junge Bewerberinnen und Bewerber erscheint dies allerdings als ein Relikt aus vergangener Zeit. Attraktivität geht anders!

Neuerdings wird als Argument für einen Verbleib bei der 41-Stunden-Woche herangezogen, dass bei einer Reduzierung dies zu einer Mehrbelastung der Beschäftigten führen würde, da der Umfang der zu erledigenden Arbeit nicht geringer würde.

Deshalb fordert der BSBD NRW gemeinsam mit unserem Dachverband dem DBB NRW, dass der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen insgesamt attraktiver ausgestaltet werden muss.

Vergütung des Dienstes zu ungünstigen Zeiten

An Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen, haben die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf eine Zulage.

Diese beträgt aktuell 3,73€ pro Stunde und muss zum Teil versteuert werden.

Im Schicht- und Wechseldienst ist es unumgänglich, dass auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden muss. Das liegt in der Natur der Sache.

Wenn die Kolleginnen und Kollegen aber schon zu „ungünstigen“ Zeiten Dienst verrichten müssen, dann müssen sie dafür auch angemessen bezahlt werden.

3,73€ sind mit Sicherheit heutzutage nicht mehr angemessen! Dafür würden Arbeitnehmer in anderen Branchen noch nicht einmal aufstehen, geschweige denn zum Dienst gehen!

Diesen Themenkomplex können wir nur gemeinsam mit unserem Dachverband dem DBB NRW bearbeiten, da die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV), in der die Zulagen geregelt sind, für alle Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen gilt.

Auch dieses Thema werden wir bei den Gesprächen im Landtag auf der Agenda haben.

Bauliche Mängel und Sanierungsbedarf

Viele Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen sind veraltet, marode oder entsprechen nicht mehr den heutigen Standards.

Dies betrifft sowohl die Hafträume, die Versorgungs- und Sicherheitstechnik, die Werkbetriebe, die Freizeit- und Sporteinrichtungen als auch die Verwaltungs- und Personalräume.

Die baulichen Mängel beeinträchtigen nicht nur die Funktionsfähigkeit und die Sicherheit des Justizvollzugs, sondern auch die Sicherheit und die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen.

Um die baulichen Mängel zu beseitigen, sind umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich, die jedoch hohe Kosten verursachen und lange Zeit in Anspruch nehmen. Die Landesregierung hat zwar in den letzten Jahren die Investitionen in den Justizvollzug erhöht und mehrere Bauprojekte angestoßen, doch der Sanierungsbedarf ist noch lange nicht gedeckt.

Zudem werden die Baumaßnahmen durch die teilweise hohe Belegung der Justizvollzugsanstalten und die begrenzte Verfügbarkeit von Ersatzflächen erschwert.

Ein weiteres Problem im Justizvollzug ist das Fehlen von moderner Kommunikations- und Informationstechnik, die für einen effizienten und zeitgemäßen Justizvollzug unerlässlich ist. Insbesondere die Ausstattung mit digitalen Funkgeräten ist in vielen Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen mangelhaft oder gar nicht vorhanden.

In vielen Anstalten verwenden die Kolleginnen und Kollegen immer noch analoge Funktechnik. Leider ist die Ausstattung aller Bediensteten in diesen Justizvollzugsanstalten mit Funkgeräten auf Dauer nicht mehr zu gewährleisten, da die Geräte veraltet sind und nicht mehr produziert werden. Grund hierfür ist das Auslaufen des analogen Funks im Jahr 2026.

In einigen Anstalten sind alle Bediensteten zusätzlich mit Personennotrufgeräten (PNG) oder digitalen Funkgeräten ausgestattet. Dies ermöglicht jederzeit und allerorts die Auslösung eines Alarms.

Seit Jahren fordert der BSBD NRW auch in diesem Bereich dringend die Ausstattung aller Bediensteten in allen Vollzugseinrichtungen mit Personennotrufgeräten bzw. digitalen Funkgeräten.

Bereits bei der Eröffnung der JVA Gelsenkirchen im Jahr 1998 wurde jede/r Bedienstete mit einem PNG ausgestattet. Im Jahr 2014 wurde dort schon von der Analogtechnik auf DECT – Technik umgestellt. Ein Vierteljahrhundert später ist es der Politik nicht gelungen, diese sicherheitstechnische Grundausstattung in allen nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten als Standard zu implementieren.

Es ist uns bewusst, dass bauliche Gegebenheiten häufig einen Einbau der digitalen Technik erschweren. Dies erkennen wir an und sehen auch die Bemühungen der Administration Verbesserungen herbeizuführen.

Was wir allerdings nicht nachvollziehen können, ist der Verweis der Politik auf die Haushaltslage in diesem Zusammenhang. Übrigens waren alle etablierten Parteien in den letzten 25 Jahren in der Regierungsverantwortung.

Wir können nicht nachvollziehen, dass dem Schutz der Vollzugsbediensteten in NRW keine hinreichende Priorität eingeräumt wird.

Sowohl die Leitungen der betroffenen Einrichtungen als auch das Ministerium der Justiz sind bemüht hier tätig zu werden.

Jedoch kosten Planungen, Mittelanforderungen, Mittelbereitstellung, Ausschreibungen Zeit. Wenn dann im diesem langwierigen, bürokratischen Prozess noch Personalwechsel stattfinden, gerät ein solches Projekt sehr schnell in Verzögerung.

Der BSBD NRW fordert von der Politik endlich mit höchster Priorität so schnell wie möglich alle Justizvollzugsanstalten des Landes mit digitalen Personennotrufanlagen bzw. digitalen Funkgeräten auszustatten.

Nur durch die Ausstattung mit PNG bzw. digitalen Funkgeräten besteht für jede Kollegin und jeden Kollegen die Möglichkeit unmittelbar Hilfe anzufordern. Die Sicherheit darf nicht an der Haushaltslage des Landes scheitern!

25 Jahre sind mehr als genug Zeit gewesen, um als Arbeitgeber die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten.

Dienstpostenbewertung im Justizvollzug

In den letzten Jahren ist die Dienstpostenbewertung immer wieder einmal angepasst worden. Meist waren dafür aktuelle Entwicklungen anstoßgebend wie z. B. die Einrichtung eines zweiten Standortes für die Justizvollzugsschule. Ein echter Durchbruch wurde dabei allerdings nicht erzielt.

Im Mai 2020 hat sich im Ministerium der Justiz eine Arbeitsgruppe gebildet, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte, die Dienstpostenbewertung zukunftssicher neu auszurichten.

Bei diesem Vorhaben ging es nicht um kurzfristige Änderungen, sondern vielmehr darum, langfristig in der Lage zu sein, fundierte Vorschläge zur Anpassung der Einstufungsbestimmungen mit stichhaltiger Begründung vorzulegen. Das Ziel war die Entwicklung eines umfassenden Konzepts, das sowohl die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch potenzielle normative Änderungsbedarfe berücksichtigt.

Das Ergebnis, das die Arbeitsgruppe seinerzeit erarbeitet hat, haben wir als BSBD NRW selbstverständlich den politischen Parteien zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nahezu in allen Laufbahnen Veränderungsbedarf gesehen wurde.

Leider ist, wie so oft, seitdem nichts passiert. Aber auch diesen Themenkomplex werden wir bei den politischen Gesprächen wieder auf der Tagesordnung haben.

Viele weitere Themen

Selbstverständlich gibt es viele weitere Themen, die wir auf unserer Agenda haben. Alles hier und jetzt aufzuführen, würde allerdings den Rahmen sprengen.

Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr könnt sicher sein, dass wir alles Wesentliche im Blick haben und die Politik nicht vom Haken lassen.

#voneuchfüreuchmiteuch

Viele Grüße

Horst Butschinek

Foto im Beitrag © stock.adobe.com