Zum Tag der Arbeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Tag der Arbeit ist ein gesetzlicher Feiertag. Er wird in jedem Jahr am 1. Mai begangen. Die Kundgebungen der Gewerkschaften sind mehr oder weniger gut besucht. Viele Kolleginnen und Kollegen nutzen die freie Zeit, um die ersten schönen Stunden des Jahres mit Freunden oder der Familie zu verbringen. Wegen des ernsten Hintergrundes dieses Feiertages, wollen wir einmal an seine historischen Wurzeln erinnern.