Anwärtersonderzuschlag: Finanzminister prüft Zuschlagshöhe für den Einstellungsjahrgang 2023

Der Finanzminister des Landes hat im vergangenen Jahr einer moderaten Anhebung der Zuschläge zugestimmt. Seither beträgt der Zuschlag für den Allgemeinen Vollzugsdienst und für den Werkdienst jeweils 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Der BSBD NRW hatte eine Erhöhung der Zuschläge für beide Laufbahnen auf 90 Prozent der Bemessungsgrundlage gefordert.