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JVA Gelsenkirchen: Mutmaßliche Fluchthelfer gefasst

Nach der spektakulĂ€ren Flucht eines Strafgefangenen aus der JVA Gelsenkirchen am 9. Juli 2014 sind jetzt drei der vier mutmaßlichen Fluchthelfer gefasst worden. Der Ausbruch wurde seinerzeit sorgfĂ€ltig geplant und vorbereitet. Der Ausbrecher hatte einen Gitterstab vor dem Fenster seiner ebenerdig gelegenen GefĂ€ngniszelle durchsĂ€gt und zur Seite gebogen, sich durch den engen Spalt gezwĂ€ngt, einen detektierten Sicherheitszaun ĂŒberwunden und dann die ĂŒber fĂŒnf Meter hohe, nach innen gewölbte GefĂ€ngnismauer mit Hilfe seiner UnterstĂŒtzer und deren mitgefĂŒhrte Hilfsmittel ĂŒberklettert. Bereits nach wenigen Tagen konnte der Deutsch-Kasache, der wegen Raubes eine achtjĂ€hrige Freiheitsstrafe zu verbĂŒĂŸen hat, in Ahaus festgenommen werden.

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Bundesgerichtshof bestÀtigt: Abschiebehaft in Vollzugseinrichtungen unzulÀssig!

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Vollziehung von Abschiebehaft in normalen Vollzugseinrichtungen fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat – ebenso wie der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) - die Unterbringung von AbschiebehĂ€ftlingen in normalen Vollzugseinrichtungen fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt. In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss zu einem Fall in Nordrhein-Westfalen betonen die Karlsruher Richter, eine gesonderte Unterbringung von AuslĂ€ndern auf einem GefĂ€ngnisgelĂ€nde entspreche nicht den europarechtlichen Vorgaben, die eine spezielle Unterbringung verlangten (Beschluss vom 25. Juli 2014 - AZ: V ZB 137/14 -).

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FĂŒr Papst Franziskus ist Strafvollzug eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe

In den zurĂŒckliegenden Monaten hat Papst Franziskus wiederholt deutlich gemacht, dass ihm die Situation und die Resozialisierung von Strafgefangenen besonders am Herzen liegen. Kurz nach seiner Wahl zum Oberhaupt der Katholischen Kirche besuchte er junge Strafgefangene im römischen GefĂ€ngnis Casal del Marmo und wusch ihnen die FĂŒĂŸe. Dies war nicht nur ein symbolischer Akt, sondern Franziskus wollte auf die WĂŒrde von Gefangenen aufmerksam machen und die WiedereingliederungsbemĂŒhungen des Vollzuges jenseits spektakulĂ€rer Medienberichterstattung nachhaltig unterstĂŒtzen.

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FlĂŒchtiger HĂ€ftling aus der JVA Gelsenkirchen wieder in Haft

Der Anfang des Monats aus der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen ausgebrochene Strafgefangene ist wieder gefasst worden. In der vergangenen Woche konnte der 30-jĂ€hrige StraftĂ€ter in einer Wohnung im nordrhein-westfĂ€lischen Ahaus von SpezialkrĂ€ften der Polizei festgenommen werden. Die Wohnung war von einer 28-jĂ€hrigen Bekannten des Ausbrechers angemietet worden. Offensichtlich war sie auch als mutmaßliche Fluchthelferin an der außerordentlichen Sicherheitsstörung in der JVA Gelsenkirchen beteiligt. Zudem fahndet die Polizei nach weiteren Fluchthelfern. Sowohl Ausbrecher als auch Fluchthelferin wurden den zustĂ€ndigen Vollzugseinrichtungen zugefĂŒhrt.

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EuropÀischer Gerichtshof in Luxemburg verlangt Reform der Abschiebehaft

BSBD-Chef Peter Brock spricht sich fĂŒr den Fortbestand der JVA BĂŒren aus.

In zehn BundeslĂ€ndern werden Asylbewerber, die in ihr Heimatland abgeschoben werden sollen, zusammen mit StraftĂ€tern in Vollzugsanstalten untergebracht. Diese Praxis, so urteilte jetzt der EuropĂ€ische Gerichtshof, stellt einen Verstoß gegen die MenschenwĂŒrde dar und ist deshalb unverzĂŒglich zu reformieren. Nachdem die ausschließlich fĂŒr den Vollzug der Abschiebehaft hergerichtete JVA BĂŒren wĂ€hrend der letzten zehn Jahre nicht mehr annĂ€hernd ausgelastet werden konnte, sind dort auch Strafgefangene mit kurzen Freiheitsstrafen untergebracht worden. Diese Praxis kann nach dem Luxemburger Richterspruch nicht mehr beibehalten werden.

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Dienstrangabzeichen: Eine unendliche Geschichte?

Der Ball liegt im Feld des Justizministeriums. Die Betroffenen erwarten von JM Thomas Kutschaty, dass er sein gegebenes Wort zur EinfĂŒhrung von Dienstrangabzeichen einhĂ€lt.

Der BSBD hatte Justizminister Thomas Kutschaty in 2013 auf das Problem angesprochen, die zur neuen Dienstkleidung gehörenden Schlaufen nicht funktionslos tragen zu lassen. Entweder sollten Dienstrangabzeichen eingefĂŒhrt oder das Tragen der Schlaufen abgeschafft werden, so der Vorschlag der Gewerkschaft Strafvollzug. Der Justizminister sprach sich im Zuge dieser Diskussion fĂŒr die DurchfĂŒhrung einer Urabstimmung aus. In der „Rheinische Post“ wurde der Justizminister im Oktober 2013 daraufhin mit der Zusage zitiert: „Sollte die Mehrheit sich dafĂŒr aussprechen, bin ich bereit, Dienstgradabzeichen einzufĂŒhren!"