Umfang der Sicherheitsüberprüfungen im Strafvollzug überprüfungsbedürftig!
Bürokratischer Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen!
Die Rechtsgrundlage für die sicherheitstechnische Überprüfung des Personals, das sicherheitsempfindliche Aufgaben wahrnehmen soll, bildet das Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Es verfolgt den Zweck, dass nur solche Personen Zugang zu geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten erhalten sollen, bei denen ein Sicherheitsrisiko ausgeschlossen werden kann. Diese Überprüfungen sind in der Regel alle 5 Jahre zu wiederholen. Nachdem Vollzugseinrichtungen durch den Justizminister 1995 zu lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen bestimmt worden sind, ist im Strafvollzug – anders als im Bereich der Polizei – eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung durchzuführen, die zunehmend Probleme aufwirft.