Stellenzulage Ruhegehaltsfähig
Großer Erfolg für den BSBD-NRW! Die Ruhegehaltsfähigkeit der "Strafvollzugszulage" wird wieder hergestellt
Erinnern wir uns:
Die Zahlung der sog. "Gitterzulage" (Stellenzulage Nr.12 – Anlg. 1 BBesG) für Ruhestandsbeamte wurde zum 1.1.1999 durch die damalige schwarz/gelbe Bundesregierung eingestellt. Für alle aktiven Beamtinnen und Beamten wurde seinerzeit eine Übergangsregelung geschaffen. So wurde für die Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 die Ruhegehaltsfähigkeit der Strafvollzugszulage ab dem 01.01.2011 und für alle anderen Besoldungsgruppen bereits ab dem 01.01.2008 ersatzlos gestrichen.