Nutzen Bund und Bundesländer Beihilfeleistungen zur Reduzierung ihrer Kosten?
Betrachtet man die Entwicklung der zurückliegenden zwei Jahrzehnte, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Beihilfen als Instrument zur Begrenzung der Personalkosten genutzt werden. Dabei spart der Staat mit dem System der Beihilfen auch ohne Leistungskürzungen immense Summen. Zahlen muss er nämlich stets nur im Krankheitsfall, während für private Arbeitgeber monatliche Kosten anfallen.