Richter- und Beamtenbesoldung: Klartext aus Karlsruhe!
In mehreren Verfahren zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten hat das Bundesverfassungsgericht teilweise Verstöße gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation festgestellt und erstmals konkrete Maßstäbe für die Angemessenheit von Beamtenbezügen entwickelt. Das heutige Urteil (2 BvL 17/09, 2 BvL 1/14, 2 BvL 6/12, 2 BvL 5/12, 2 BvL 4/12, 2 BvL 3/12, 2 BvL 18/09) hat das Potential, die seit Jahren anhaltende Besoldung von Richtern und Beamten nach „Gutsherrenart“ endlich zu beenden und die lange schwelende Gerechtigkeitsfrage einer angemessenen Lösung zuzuführen.